Fahrlässiger Kranführer muss über 5000 Franken zahlen
Als der Kranführer im Frühling 2022 mehrere Schalungselemente quer über eine Baustelle und über mehrere Bauarbeiter in Hirschthal lenkte, hätte ihm gemäss Staatsanwaltschaft bewusst sein müssen, dass er dabei ein massives Verletzungsrisiko schafft. Beim Manöver lösten sich zwei Holzplatten, wobei eine der Platten einen Baustellenmitarbeiter traf und verletzte. Der betroffene Bauarbeiter erlitt dadurch schwere Verletzungen: Mehrere Brüche, darunter auch einen Schädelbruch, wobei auch die Halswirbelköper verletzt wurden.
Die Last war nicht genügend gesichert
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den 30-jährigen Kranführer wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde. Der ausgebildete Kranführer habe seine Pflicht, über die sichere Verwendung seines Krans missachtet, indem er die Lasten für den Hebevorgang nicht genügend sicherte.
Der 30-Jährige wurde zudem zu einer Busse von 4000 Franken und einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Geldstrafe wurde durch eine Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Ausserdem muss er Gebühren in Höhe von 1400 Franken bezahlen.
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(sur)