Eine Frau ist mit einem Schuhlöffel in eine Wohnung im Bezirk Aarau eingebrochen. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/DPA/A4488/_Nicolas Armer
Bezirk Aarau

Einbruch mittels Schuhlöffel: 22-Jährige macht es sich in fremder Wohnung gemütlich

Eine junge Frau versuchte Ende Mai in die Wohnung eines Mannes zu gelangen. Dafür benutzte sie den Schlüssel. Schnell bemerkte sie, dass dieser nicht mehr passt und versuchte auf anderem Weg in die Liegenschaft zu kommen. Als ihr das gelang, verharrte sie dort anderthalb Stunden.

Eine 22-Jährige hat Ende Mai 2023 versucht, in den frühen Morgenstunden in die Wohnung eines 38-jährigen Mannes zu gelangen. Den Schlüssel, welchen sie zuvor von dem Mann bekommen hatte, steckte sie ins Schloss. Schnell musste sie jedoch feststellen, dass er nicht ins Loch passte. Daraufhin wurde sie erfinderisch.

Küchentür mit Schuhlöffel eingeschlagen

Doch die 22-Jährige gab nicht auf, in die Wohnung im Bezirk Aarau zu gelangen. Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau steht, schlich die junge Frau um den Wohnblock, um nach einem anderen Weg ins Innere der Wohnung zu suchen. Das schaffte die junge Frau auch. Auf der Rückseite der Liegenschaft entdeckte sie einen Schuhlöffel, mit dem sie die Küchentür einschlug und sich so unerlaubten Zutritt verschaffte. In der Wohnung verweilte sie rund anderthalb Stunden.

Wie im Strafbefehl weiter zu lesen ist, hatte der 38-Jährige zuvor das Schloss der Haustür absichtlich ausgewechselt, um zu verhindern, dass die 22-Jährige in seine Wohnung kommt. Was in der Zwischenzeit vorgefallen war, wird nicht weiter erklärt. Der Mann brachte die Frau zur Anzeige.

Verurteilt wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung

Durch ihren Einbruch mit dem Schuhlöffel hinterliess die junge Frau einen Sachschaden von 1000 Franken. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat die 22-Jährige aus dem Kanton Solothurn nun wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt. Das zu einer bedingten Geldstrafe von 3300 Franken sowie einer Busse von 800 Franken. Hinzu kommen Gebühren von 850 Franken. Das Urteil wird in ihrem Strafregister eingetragen.

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Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 6. Januar 2024 06:19
aktualisiert: 6. Januar 2024 06:19
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