Quelle: Tele M1

Vor Gericht

Aarauer Zahnarzt rückt Akten von Patienten nicht raus und wird freigesprochen

Ein Zahnarzt aus Aarau musste sich heute vor dem Bezirksgericht Aarau verantworten, weil er die Akten von zwei Patienten zurückgehalten hatte. Schuldig gesprochen werden konnte er in diesem Fall nicht, allerdings in ein einem anderen Punkt.

Zwei Patienten eines Aarauer Zahnarztes wollten zu einem anderen Zahnarzt wechseln, da die Einsetzung von Implantaten falsch lief. Anfang 2022 verlangten sie deshalb mehrfach nach ihrer Krankenakte, wie Tele M1 berichtet. Der 62-jährige Arzt will diese aber bis heute nicht rausgeben und auch die Aufforderung des Kantonszahnarztes hatte nichts gebracht. Deshalb stand er am Montag vor dem Bezirksgericht Aarau.

Die Technik sei schuld

Wegen Unterdrückung von Urkunden kann er aber nicht schuldig gesprochen werden, so Rechtsanwalt Kenad Melunovic: «Es gab einen Freispruch, weil man durch das Nichtaushändigen der Krankenakten den Beweiswert nicht schmälern oder vernichten konnte.» Der Zahnarzt beteuerte, dass es in seiner Praxis ein Problem mit dem Computersystem gab. Darum habe er auf die Daten keinen Zugriff mehr gehabt.

Schuldig wegen Urkundenfälschung

Neben dem eigentlichen Freispruch wurde der Aarauer Zahnarzt aber trotzdem in einem Punkt schuldig gesprochen, nämlich wegen Urkundenfälschung. Einige Einträge in den Akten hatte er erst kurz vor der Einvernahme bei der Polizei erstellt und dabei wesentliche Punkte ausgelassen. Dafür wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 13'000 Franken und einer Busse von 2600 Franken verurteilt.

Ob der Zahnarzt das Urteil weiterzieht, ist noch nicht bekannt. Die Patienten seien damit jedenfalls nicht zufrieden. Sie hätten sich mehr von der Richterin erhofft: Nämlich, dass die Praxis schliessen muss. Auch bei den Klägern ist noch nicht bekannt, ob sie das Urteil weiterziehen oder akzeptieren.

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(red.)

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 15. Januar 2024 20:03
aktualisiert: 15. Januar 2024 20:03
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