Ein Mann klaute einer Frau in einem Aldi die Brieftasche und schnenkte einem 44-Jährigen die Bankkarte. (Symbolbild)
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Bezirk Aarau

Taschendiebe wollen in Aldi ans schnelle Geld kommen und werden erwischt

Mit einer flinken Bewegung klaute ein Mann einer Frau im Aldi das Portmonnaie aus der Handtasche. Das Bargeld darin behielt er für sich und händigte die Bankkarten seinem 44-jährigen Kollegen aus. Dieser bezog daraufhin mehrere Male an einem Bankomaten Geld und wurde erwischt.

Mitte August 2023 ging ein 44-Jähriger zusammen mit seinem Kollegen in eine Aldi-Filiale im Bezirk Aarau. Ihr Plan war es jedoch nicht, im Laden einzukaufen. Viel mehr waren sie auf der Suche nach dem schnellen Geld. Das endete jedoch in einer teuren Busse.

Steak und Portemonnaie geklaut

G.B.* hingegen beabsichtigte, an besagtem Tag in der Aldi-Filiale im Bezirk Aarau einzukaufen. Als der Kollege des 44-Jährigen G.B. sah, griff er in ihre offene Damenhandtasche und stahl ihr Portemonnaie daraus. So steht es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft. Im Portemonnaie entdeckte der Kollege neben 480 Franken diverse Ausweise sowie verschiedene Bankkarten. Auch der 44-jährige gebürtige Rumäne machte sich im Aldi strafbar, laut Strafbefehl steckte er zwei Steaks ein und verliess das Geschäft – ohne die Ware zuvor zu bezahlen.

Als sich die beiden Männer vom Aldi entfernt hatten, steckte der Kollege die 480 Franken in die eigene Tasche und händigte dem 44-Jährigen die geklaute Bankkarte von G.B. aus. Mit den ihm ausgehändigten Bankkarten ging der gebürtige Rumäne noch am selben Tag zu einem Bankomaten im Kanton Solothurn und bezog dort zweimal Bargeld. Einmal in der Höhe von 350 Franken und das zweite Mal sogar 2000 Franken.

Busse, Geldstrafe und Registereintrag

Dass es dem 44-Jährigen untersagt war, die geklauten Bankkarte zu benutzen, war dem Straftäter wohl bewusst. Er machte sich laut Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft deshalb wegen Diebstahls und betrügerischem Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage strafbar. Er wird zu einer Busse von 500 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken verurteilt. Weiter muss er für die Gebühren von 800 Franken aufkommen. Sein Urteil wird im Strafregister eingetragen.

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Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 4. Januar 2024 05:41
aktualisiert: 4. Januar 2024 05:41
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