361942704
Foto: Keystone
Abstimmung

Volk befürwortet den Einsatz von Sozialdetektiven deutlich

64,7 Prozent Ja zur Überwachung von Sozialversicherten: Das Stimmvolk hat der rechtlichen Grundlage für Observationen zugestimmt. Wie weit Detektive mutmasslichen Betrügern nachstellen dürfen, bleibt zu klären. Die Zahl der Überwachungen soll laut Bund stabil bleiben.

Rund 1'666'800 Stimmende sagten Ja zum neuen Artikel im Sozialversicherungsrecht, 910'300 sprachen sich dagegen aus. 24 Kantone stimmten zu, am deutlichsten diejenigen in der Deutschschweiz. In Appenzell Innerrhoden lag die Zustimmung bei 81,2 Prozent, in Nidwalden bei 78 Prozent. Auch in Schwyz und in Obwalden betrug der Ja-Stimmen-Anteil über 75 Prozent.

In der Westschweiz war die Zustimmung deutlich weniger gross. Im Jura und in Genf behielten die Gegner des Überwachungsartikels sogar die Oberhand. 58,6 Prozent der Genferinnen und Genfer legten ein Nein in die Urne, im Jura waren es 51,4 Prozent.

Angst vor Schnüffeleien

Das insgesamt klare Ja ist keine Überraschung. In den verschiedenen Abstimmungsumfragen lagen die Befürworter stets vorne. Im Parlament war das Gesetz zwar umstritten, doch plante keine Partei ein Referendum.

Quelle: TeleZüri

Der Widerstand kam von ausserhalb: Ein Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern um die Autorin Sibylle Berg und den Studenten und Campaigner Dimitri Rougy beschloss, das Referendum zu ergreifen. Die SP und die Grünen unterstützten dieses in der Folge. Auch Gewerkschaften, Behinderten- und Seniorenorganisationen beteiligten sich.

Im Abstimmungskampf kam Widerstand von liberaler Seite hinzu. Die GLP ergriff die Nein-Parole, ein liberales Komitee mit jungen Grünliberalen und Jungfreisinnigen sprach von einem Angriff auf die Privatsphäre.

Quelle: TeleZüri

Veto aus Strassburg

Schliesslich setzten sich aber die bürgerlichen Parteien SVP, FDP, CVP und BDP durch. Sie argumentierten, der neue Artikel sei im Interesse der Steuerzahlenden. Mit einem Ja werde lediglich eine während Jahren bewährte Praxis wiedereingeführt.

Die Invalidenversicherung (IV) und die Unfallversicherung (Suva) hatten schon früher Versicherte observiert. 2016 kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch zum Schluss, dass die gesetzliche Grundlage dafür nicht genüge. Die Observationen mussten eingestellt werden.

Nun sind sie wieder möglich. Die vom Parlament innert kurzer Zeit verabschiedete Vorlage gilt nicht nur für die IV und die Suva, sondern auch für die Arbeitslosen- und die obligatorische Krankenversicherung.

Quelle: sda
veröffentlicht: 25. November 2018 17:24
aktualisiert: 25. November 2018 17:41
sekretariat@argovia.ch