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Aargau

Aargauer Spitalgesetz wird einer Totalrevision unterzogen

Der Kanton Aargau unterzieht sein 15 Jahre altes Spitalgesetz einer Totalrevision. Auslöser dazu sind die steigenden Spitalkosten, Fortschritte im medizinischen Bereich, die veränderte Altersstruktur der Bevölkerung sowie neue Bestimmungen auf Bundesebene.

Mit der Totalrevision soll in erster Linie die bedarfsgerechte und qualitativ hochstehende Spitalversorgung sichergestellt werden, sagte die Aargauer Gesundheitsdirektorin Franziska Roth (SVP) am Donnerstag in Aarau vor den Medien. Daneben seien auch Massnahmen zur Eindämmung des Kostenwachstums im Spitalbereich vorgesehen.

Der Kostenanteil des Kantons gegenüber den Krankenkassen hat sich in den letzten Jahren massiv erhöht. Zwischen 2013 und 2017 stiegen die Kosten für den Kanton im Spitalbereich um 130 Millionen Franken. Trotzdem wird die Totalrevision des Spitalgesetzes mittelfristig für den Kanton nur Einsparungen in Höhe von wenigen Millionen Franken bringen.

Längerfristig rechnet die Gesundheitsdirektorin aber durch die konsequente Spitalplanung und dank den flexibleren Rahmenbedingungen rund um die Spitalliste mit hohen Einsparungen. Die Totalrevision sei in erster Linie nicht wegen des Spardrucks beim Kanton an die Hand genommen werden, sondern weil das Gesetz überholt sei, sagte Regierungsrätin Roth.

Ambulant vor stationär

Bei der Kostendämpfung im Spitalwesen bestehen für den Kanton nur wenig Möglichkeiten. Kaum Spielraum bietet sich bei der Festlegung der Tarife. Deshalb konzentrieren sich die Bemühungen auf die Förderung der ambulanten Versorgung. Das Potenzial zum Ausbau der Maxime «ambulant vor stationär» sei vorhanden, sagte Barbara Hürlimann, die Abteilungsleiterin Gesundheit beim Departement Gesundheit und Soziales.

Der am Donnerstag veröffentlichte Vorschlag für ein neues aargauisches Spitalgesetz sieht weitere Neuerungen und Änderungen vor. Zu reden geben dürfte die neue Organisation der Kantonsspitäler. Die Beteiligungen des Kantons sollen in einer strategischen Holding zusammengefasst werden. Bei der operativen Führung sollen die Spitäler weiterhin frei bleiben.

Keine Privatisierung der Spitäler

Eine Privatisierung der Kantonsspitäler kommt für die Regierung nicht in Frage. Der Regierungsrat sei der Auffassung, dass die Kantonsspitäler weiterhin mehrheitlich im Besitze des Kantons bleiben sollen, sagte die Gesundheitsdirektorin. Der Kanton Aargau soll weiterhin 70 Prozent des Aktienkapitals und der Stimmrechte halten.

Die restlichen 30 Prozent des Aktienkapitals sollen Private erwerben können. Neu will die Regierung darüber befinden, wer als Mitbesitzer eines Kantonsspitals ins Boot geholt wird. Bisher lag dieses Recht beim Kantonsparlament. Die Einschränkungen bei der Besetzung der Verwaltungsräte der Kantonsspitäler fallen künftig weg.

Das Gesetz definiert neu die Anforderungen, die es für eine Bewilligung braucht. Das Rettungswesen wird weiterhin den Spitälern überlassen. Mit der Totalrevision wird zudem eine gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen geschaffen.

Ähnlich wie auf Bundesebene plant der Kanton Aargau die Einführung einer Pilotnorm, mit der die Erprobung, Durchführung und Evaluierung neuer Versorgungsmodelle ermöglicht werden soll. Die Festlegung einer Spitalsteuer in Höhe von 15 Prozent fällt weg. Auf der anderen Seite soll im aargauischen Steuergesetz festgeschrieben werden, dass der Maximalansatz für den ordentlichen Kantonssteuerfuss statt 100 neu 115 Prozent betragen kann.

Das totalrevidierte Spitalgesetz befindet sich bis am 25. Januar 2019 in der Anhörung. Der Grosse Rat des Kantons Aargau soll im Juni 2019 erstmals darüber beraten. Die zweite Lesung und die Verabschiedung ist für Dezember 2019 geplant, damit das Gesetz auf den 1. Juli 2020 in Kraft treten kann.

Quelle: sda
veröffentlicht: 25. Oktober 2018 17:54
aktualisiert: 25. Oktober 2018 17:54
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