Die revidierte Gemeindeverordnung tritt in Aarau ab Donnerstag in Kraft.
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Aarau

Neue Gemeindeordnung: Nun kann man auch ohne Schweizer Pass mitreden

Aarau hat im letzten November der Teilrevision der Gemeindeordnung zugestimmt, die Änderungen treten am Donnerstag in Kraft. Nun sollen sich mehr Menschen politisch beteiligen können.

Am Donnerstag ist es so weit – dann tritt die revidierte Gemeindeordnung in Kraft. Dies, nachdem die Aarauer Bevölkerung die vier Teiländerungen an der Urnenabstimmung vom 19. November beschlossen hat. Das schreibt die «Aargauer Zeitung».

Die ersten drei Teile davon werden nun umgesetzt, verkündet die Stadt in einer Mitteilung. Im ersten geht es – neben einigen redaktionellen Überarbeitungen – vor allem um die Senkung des Prozentsatzes für das Zustandekommen eines fakultativen Referendums oder einer Initiative. Der betrug bisher 10 Prozent und wird nun auf 5 Prozent gesenkt. Folglich muss man viel weniger Unterschriften sammeln, wenn man eine Initiative auf die Beine stellen will: Bis anhin waren es rund 1430 Unterschriften, nach der Änderung noch etwa 720.

Eine weitere Änderung im ersten Teil ist laut Angaben der Stadt, dass der Stadtrat neu alleine Verträge für Grundstückgeschäfte im Verwaltungsvermögen bis zu einem Betrag von 100'000 Franken unterschreiben darf, bei höheren Beträgen ist weiterhin der Einwohnerrat zuständig.

Ersatz für das Ausländerstimmrecht

Im zweiten Teil wird neu eingeführt, dass sich Einwohnerratsmitglieder neu bei längerfristiger Abwesenheit wegen Mutterschaft, Krankheit oder Unfall vertreten lassen können.

Im dritten Teil geht es um ein neues Partizipationsinstrument, das Bevölkerungsanliegen. Damit können zehn Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere auch Minderjährige und Personen ohne Schweizer Bürgerrecht, gemeinsam beim Einwohnerrat ein Thema einreichen, das im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegt. Der Einwohnerrat muss sich anschliessend dazu äussern.

Gemeindeordnung wird noch weiter revidiert

Laut Mitteilung der Stadt ermöglicht ein solches niederschwelliges Instrument einer «breiten, bisher in der Politik nicht spezifisch vertretenen Bevölkerungsgruppe, sich an lokalpolitischen Geschehnissen mit der Formulierung eines Anliegens zu beteiligen».

Noch nicht in Kraft tritt am Donnerstag derweil der vierte Teil der revidierten Gemeindeordnung, mit dem die Politikfinanzierung transparenter gemacht werden soll. Laut Stadt wird dieser Teil erst zusammen mit dem «noch zu erarbeitenden Reglement» in Kraft gesetzt.

(Florian Wicki, Aargauer Zeitung)

Quelle: Aargauer Zeitung
veröffentlicht: 29. Januar 2024 15:06
aktualisiert: 29. Januar 2024 15:06
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