Der Bub wurde nach dem Vorfall ins Kantonsspital Baden gebracht.
Foto: (KEYSTONE/Walter Bieri)
Jugendgewalt

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In einer Tagesstruktur im Kanton Aargau trat eine Fünftklässlerin einem Erstklässler derart stark zwischen die Beine, dass dieser später notfallmässig ins Spital eingeliefert werden musste, weil er unter starken Schmerzen litt und Blut im Urin hatte. Die Mutter des Buben will nun die Tagesstruktur verklagen.

Der Vorfall soll sich Mitte Februar ereignet haben. In der Nacht darauf habe der Bub über starke Schmerzen geklagt, weshalb seine Mutter ihn ins Spital brachte.

Der erste Verdacht einer schwerwiegenden Verletzung erhärtete sich glücklicherweise zunächst nicht, wie «20 Minuten» berichtet. Ärzte im Kantonsspital Baden hatten zunächst eine Hodenverdrehung vermutet. Deshalb wurde der Bub notfallmässig ins Kantonsspital Aarau gebracht. Eine OP war jedoch nicht notwendig. Allerdings sei der Hoden des Buben aufgrund des Tritts in die Leiste gerutscht und ein chirurgischer Eingriff könnte in Zukunft nötig sein.

Die 43-jährige Mutter des Erstklässlers indes versteht die Welt nicht mehr. Ihr Sohn habe sich nur gegen eine Ältere wehren wollen. Doch statt Hilfe von der Tagesbetreuung zu erhalten, habe diese ihn sogar noch bestraft. Ausserdem sei sie nicht von der Einrichtung über den Vorfall informiert worden. Erst durch ihren Sohn habe sie davon erfahren. Gegenüber «20 Minuten» sagt sie: «Es wurde nicht einmal nachgefragt, wie es meinem Sohn geht.»

Mutter will klagen

Ausserdem habe sich bis heute niemand entschuldigt. Weder von der Einrichtung noch von den Eltern der Zehnjährigen habe sie eine Nachricht erhalten. Zwar liegt ihr ein Gesprächsangebot der Tagesstruktur vor, auf dieses wolle sie jedoch nicht eingehen: «Nach dem, wie man uns behandelt hat, sehe ich nicht ein, warum ich mich darauf einlassen soll.»

Stattdessen wolle sie die Einrichtung wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen, um nicht auf den möglichen Folgekosten für ärztliche Untersuchungen oder einer Operation sitzen zu bleiben.

Anzeige hat wenig Aussicht auf Erfolg

Dass es zu einer Verurteilung komme, sei jedoch sehr unwahrscheinlich. Das sagt der Rechtsanwalt Pascal Caduff gegenüber dem Portal: «Der Tatbestand wäre wohl Körperverletzung, wobei die angezeigten Personen sich allenfalls durch pflichtwidriges Unterlassen von Sorgfaltspflichten strafbar gemacht hätten.» Auch eine Klage auf dem Zivilrechtsweg auf Schadensersatz sei sehr wahrscheinlich aussichtslos.

Die Tagesstruktur indes wollte sich nicht zu dem Vorfall äussern.

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 1. März 2023 15:31
aktualisiert: 1. März 2023 15:31
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