In einer Liegenschaft im Bezirk Aaraus sind letzten Dezember fünf Personen eingebrochen und haben es niedergebrannt. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/DPA/A4488/_Nicolas Armer
Pizza gegessen und gekifft

Gruppe bricht in Gebäude ein und fackelt es ab

Fünf Personen verschafften sich unerlaubten Zugang in eine Liegenschaft im Bezirk Aarau. Daraufhin bestellten sie sich Pizza, rauchten Gras und legten am Tatort ein Feuer. Mittlerweile wurde eine 18-Jährige per Strafbefehl auf mehrere Tausend Franken verurteilt.

Der Vorfall ereignete sich Ende Dezember 2022. Eine 18-Jährige traf sich mit vier Kolleginnen und Kollegen vor eine Liegenschaft im Bezirk Aarau. Die fünfköpfige-Gruppe verschaffte sich daraufhin unbefugten Zugang in das Gebäude, indem sie die Schiebetür aufbrachen.

Pizza bestellt und Haus angezündet

In der Liegenschaft machten es sich die Fünf erst einmal gemütlich. Dabei konsumierten sie Lebensmittel, welche sie selbst mitgebracht hatten. Die Verpackungen liessen sie auf dem Boden liegen. Zudem soll die 18-Jährige während der abendlichen Aktion einen halben Joint geraucht haben, wie in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist. Daraufhin verliessen zwei Personen das Gebäude. Die übrigen Gruppenmitglieder beschlossen daraufhin, sich noch eine Pizza liefern zu lassen, die sie vor Ort verzehrt haben.

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Laut Strafbefehl entfachte die 18-Jährige, zusammen mit den zwei weiteren Gruppenmitgliedern, anschliessend ein Feuer am Tatort. Sie sahen den Flammen noch einige Zeit lang zu, jedoch mussten sie das Gebäude aufgrund der starken Rauchentwicklung verlassen – ohne den Brand zu löschen. Dabei entstand grosser Sachschaden an den Wänden, Decken und dem Inventar.

Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Konsum von Betäubungsmittel

Die Gruppenmitglieder wurden alle jeweils in einem separaten Strafbefehl verurteilt. Die 18-jährige Beschuldigte wurde unter anderem aufgrund von Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 1800 Franken verurteilt. Dazu kommt eine Busse in Höhe von 600 Franken sowie Gebühren von über 1150 Franken. Weiter wird im Strafbefehl vermerkt, dass die 18-Jährige die Zivilforderung der Privatklägerin in Höhe von über 6000 Franken anerkannt hat. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 2. August 2023 05:54
aktualisiert: 2. August 2023 08:04
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