Die Aargauer Staatsanwaltschaft musste sich im Januar mit drei sonderbaren Fällen beschäftigen. (Symbolbild)
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Kriminalität

Exhibitionismus, heimliche WC-Aufnahmen und Grabschen – für drei Männer wird es teuer

Im Januar hat sich die Aargauer Staatsanwaltschaft gleich mit drei kuriosen Straftaten beschäftigen müssen. Neben heimlichen WC-Aufnahmen und Grabschereien am Bahnhof Aarau musste sie auch über einen Exhibitionisten auf einer Autobahnraststätte urteilen.

Beim wohl kuriosesten Fall dürfte es sich um einen Exhibitionisten aus Deutschland handeln. Der heute 75-Jährige war im Mai 2022 auf dem Rastplatz Mumpf an der Autobahn A3 in Fahrtrichtung Zürich. Laut Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft spazierte er dort herum und näherte sich einem Fahrzeug. In diesem sass ein anderer Mann drin. Die beiden sahen sich kurz an, worauf der Deutsche plötzlich sein Geschlechtsteil entblösste und mehrere Minuten an sich selbst herumspielte. Der andere Mann im Auto zeigte den Exhibitionisten an.

Dieser gab später an, dass er sein Glied nur massiert hatte, um am Strassenrand zu urinieren. Dies sei nötig, da er jeweils Mühe habe, zu urinieren. Das Gleitgel, welches geöffnet auf dem Beifahrersitz des Deutschen gefunden wurde, habe er angeblich als Unterstützung für den Stuhlgang dabei gehabt. Die Staatsanwaltschaft glaubte dem 75-Jährigen nicht und verurteilte ihn wegen Exhibitionismus zu einer bedingten Geldstrafe von 1000 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse in der Höhe von 400 Franken sowie die Strafbefehlsgebühr und Polizeikosten von insgesamt 850 Franken bezahlen.

Heimliche WC-Aufnahmen am Bahnhof Aarau

Der nächste skurrile Fall spielte sich im September 2022 in der Damentoilette im Untergeschoss des Bahnhofplatzes in Aarau ab. Ein heute 19-jähriger Aargauer filmte mit seinem Handy unter der Toilettenwand hindurch, wie eine Frau urinierte. Auch sie zeigte den Täter an. Die Staatsanwaltschaft sprach den 19-Jährigen nun wegen einer Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte schuldig.

Die Aufnahmen zeigen «nicht jedermann ohne weiteres zugängliche Tatsachen aus dem Intimbereich der Zivil- und Strafklägerin», so die Staatsanwaltschaft. Der Verurteilte speicherte die Videodatei gegen den Willen der Frau auf seinem Handy. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 2700 Franken verurteilt. Definitiv bezahlen muss der heimliche WC-Filmer die Busse von 600 Franken sowie die Strafbefehlsgebühr und Polizeikosten von insgesamt 1275 Franken. Der 19-Jährige ist bereits wegen Raubes und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes vorbestraft.

Offensichtliche Grabschereien am Bahnhof Aarau

Der letzte Fall spielte sich ebenfalls am Bahnhof Aarau ab – allerdings nicht im Geheimen, sondern relativ offensichtlich. Ein heute 43-jähriger Mazedonier belästigte zwei Frauen sexuell. Laut dem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft lief eine Frau Ende September 2022 die Rampe zu den Gleisen hoch, als der im Aargau wohnhafte Mazedonier ihr von hinten mit beiden Händen ans Gefäss griff. Als sie sich umdrehte, hatte sich der Verurteilte bereits abgewandt und rannte davon. Nur wenige Tage später belästigte der 43-Jährige ein nächstes Opfer sexuell. Wieder griff er einer Frau beim Hochsteigen der Treppe von hinten mit einer Hand zwischen die Beine und berührte sie dabei am Intimbereich. Auch hier wandte sich der Mann sofort ab, als die Frau sich umdrehte, und rannte davon.

Beide Frauen reichten Strafanzeige ein, der Bahnhofsgrabscher wurde gefasst. Weil beide Opfer in ihrer sexuellen Integrität verletzt wurden, verurteilte die Staatsanwaltschaft den Mazedonier im Januar wegen mehrfacher sexueller Belästigung. Er muss eine Busse in der Höhe von 2000 Franken bezahlen. Hinzu kommen die Gebühr für den Strafbefehl in der Höhe von 700 Franken sowie die verursachten Polizeikosten von 50 Franken.

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 13. Februar 2023 05:35
aktualisiert: 13. Februar 2023 05:35
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