Das Solothurner Obergericht entscheidet: Zehn Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung.
Foto: Solothurner Zeitung / Hanspeter Bärtschi
Obergericht Solothurn

Erschlagener Drogendealer in Olten: Es bleibt bei zehn Jahren Gefängnis

2015 wurde im Oltner Drogenmilieu ein Dealer erschlagen - erst nach Jahren wurde der mutmassliche Täter dank verdeckter Ermittlungen gefasst. Nun hat auch das Solothurner Obergericht entschieden, dass der Mann wegen vorsätzlicher Tötung zehn Jahre ins Gefängnis muss.

Ein heute 61-jähriger Mann soll 2015 fünfmal mit einem Hammer auf den Kopf eines Drogendealers eingeschlagen haben. Die Leiche des 49-jährigen Kroaten war erst vier bis acht Wochen nach der Tat entdeckt worden, im Dezember 2015. Rund sieben Jahre danach kassierte der angeklagte Schweizer für dieses Delikt wegen vorsätzlicher Tötung in erster Instanz zehn Jahre Haft.

Nun bestätigt das Solothurner Obergericht das Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen vollumfänglich, das hat es am Mittwochnachmittag bekannt gegeben.

Verdeckte Ermittler waren am Werk

Der Täter konnte mithilfe verdeckter Ermittlungen der Polizei überführt werden. Die verdeckten Ermittler hatten zum Verdächtigen ein freundschaftliches und vertrautes Verhältnis aufgebaut. Im Prozess vor Obergericht drehte sich fast alles um die Frage, ob diese Ermittlungen gesetzeskonform waren und die Erkenntnisse daraus für das Verfahren verwertbar oder nicht.

Quelle: Tele M1

Der Verteidiger argumentierte, der Täter sei beim Geständnis unter Alkoholeinfluss gestanden. Dieser Version widerspricht die Anklage: Beim Geständnis, das der Angeschuldigte gegenüber den Ermittlern ablegte, sei nur in Massen Alkohol getrunken worden, so die Staatsanwaltschaft.

Das Obergericht hat keine Zweifel, dass das Geständnis des Angeklagten glaubhaft ist. Dass er dabei alkoholisiert war, ändere daran nichts. Ausserdem habe der Beschuldigte im Verfahren gelogen, andere Personen angeschwärzt und damit seine Glaubwürdigkeit verspielt.

Zuerst Notwehr, dann vorsätzliche Tötung

Der Tatablauf sei so gewesen, dass der Täter beim Opfer Schulden hatte, worauf es zum Streit gekommen sei. Das spätere Opfer griff den Täter mit einem Messer an, dieser wehrte sich mit einem Kick. Der Angreifer fiel auf einen Tisch und zu Boden - bis hierher sei es Notwehr gewesen.

Danach kam es zu den Hammerschlägen auf den Kopf - dies sei nicht mehr als Notwehr zu taxieren, sondern als vorsätzliche Tötung. so das Obergericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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(dsc/ckp/mj)

Quelle: 32Today
veröffentlicht: 27. September 2023 17:19
aktualisiert: 27. September 2023 17:19
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