Asphaltierung Vordere Vorstadt

«Das Aarauer Ortsbild wurde hier wirklich hoch eingeschätzt»

Der Regierungsrat hat die Beschwerde eines Ladenbesitzers gegen die Asphaltierung der Vorderen Vorstadt in Aarau gutgeheissen. Er gewichtet die Interessen des Ortsbildschutzes höher als die vom Stadtrat angeführten Argumente der Behindertengleichstellung.

Für Gehbehinderte sind Pflastersteine alles andere als ideal. Dies war eines der Gründe, weshalb der Aarauer Stadtrat die sanierungsbedürftige Strasse der Vordere Vorstadt asphaltieren lassen wollte. Nun hat der Regierungsrat jedoch die eingereichte Beschwerde eines Ladenbesitzers gutgeheissen und die Baubewilligung des Stadtrats per sofort wieder aufgehoben.

«Interessen des Ortsbildschutzes überwiegt alle anderen Aspekte»

«Der Regierungsrat kommt zum Schluss – gestützt auf das Gutachten der Kommission zum Schluss, – dass eine Asphaltierung der Vorderen Vorstadt eine schwerwiegende Beeinträchtigung des national bedeutenden Ortsbilds von Aarau darstellen würde», teilt die Staatskanzlei mit und ergänzt: «Die vom Stadtrat angeführten Gründe für das Bauvorhaben seien deshalb nicht genügend gewichtig.»

Patrick Huber ist der Ladenbesitzer, welcher die Beschwerde vor drei Jahren eingereicht hat. Er freut sich über den positiven Entscheid des Regierungsrats: «Wir sind sehr zufrieden. Ich glaube, dass ist im Sinne der Vorderen Vorstadt, welche doch seit 1568 gepflastert ist. Ich hoffe, dass der Stadtrat nun Einsicht in dieser Angelegenheit zeigt.»

Stadtrat braucht nochmals höheren Kredit von Einwohnerrat

«Der Stadtrat hatte noch keine Gelegenheit, den Entscheid des Regierungsrats zu diskutieren», erklärt der Aarauer Vizepräsident Werner Schib auf Anfrage und ergänzt: «Wir müssen dies nun analysieren und in den nächsten 30 Tagen entscheiden, ob wir es ans Verwaltungsgericht weiterziehen wollen». Auch eine Projektüberarbeitung schliesst Schib nicht aus: «Die Strasse ist dringend sanierungsbedürftig. Pflästerung ist aber nicht gleich Pflästerung. Man könnte auch seitliche Steinplatten wie in der Rathausgasse anbringen lassen.» Dies würde auch einer gewissen Fussgängerfreundlichkeit Rechnung tragen. Eines ist jedoch sicher: Überarbeitet der Stadtrat das Projekt neu, so braucht es nochmals einen höheren Kredit vom Einwohnerrat wegen der Mehrkosten.

Neben der Behindertengleichstellung argumentierte der Stadtrat auch bezüglich des Lärmschutz und der technischen Vorgaben für die Asphaltierung. «Das Ortsbild wurde hier wirklich sehr hoch eingeschätzt vom Regierungsrat», analysiert Schib den heutigen Entscheid.

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Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 1. Februar 2023 18:39
aktualisiert: 1. Februar 2023 18:39
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