Zwei 26-Jährige bauten bei einer Lernfahrt einen Unfall – und versuchten anschliessend, diesen zu vertuschen.
Foto: Keystone
Hirschthal

Beifahrer zieht Handbremse – Lernfahrerin verursacht Unfall

Im vergangenen Sommer war eine Aargauer Lernfahrerin unterwegs, als ihre Begleitung vor einem Kreisel die Handbremse zog. Daraufhin verlor die 26-Jährige die Kontrolle über das Auto und kollidierte mit einem Pfosten. Nun wurden beide am Unfallbeteiligten per Strafbefehl verurteilt.

Gemeinsam waren die beiden 26-Jährigen in Hirschthal für eine Lernfahrt unterwegs, als es krachte. Der junge Mann, der auf dem Beifahrersitz war und die Lernfahrerin begleitete, hatte kurz vor einem Kreisverkehr die Handbremse gezogen. In dessen Folge war die Frau, die am Steuer des VWs sass von der Strasse abgekommen und mit einem Randleitpfosten kollidiert.

Busse für Fehlverhalten

Der Beifahrer wurde nun wegen «Verletzung der Verkehrsvorschriften als Begleiter des Lernfahrers» zu einer Busse verurteilt. Laut Strafbefehl hat der Beschuldigte vorsätzlich unterlassen, dafür zu sorgen, dass die Fahrt gefahrlos durchgeführt wird und der Fahrschüler sich an die Verkehrsvorschriften hält.

Wegen dieses Fehlverhaltens wird der Mann zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Ausserdem muss er eine Strafbefehlsgebühr von 500 Franken begleichen. Tut er dies nicht, tritt anstelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen.

Beifahrer wechselte Platz und log Polizei an

Auch für die Lernfahrerin hat der Selbstunfall Konsequenzen. Sie wurde wegen «Nichtbeherrschen des Fahrzeuges» verurteilt. Ausserdem wird ihr «pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall ohne Personenschaden» zur Last gelegt. Dies, weil sie sich von der Unfallstelle entfernt hat, obwohl ein Geschädigter die Polizei beiziehen wollte.

Besonders brisant: Nach der Kollision, welche die Lernfahrerin verursacht hatte, setzte sich ihr Begleiter auf den Fahrersitz und suggerierte so, das Auto gelenkt zu haben. Die 26-Jährige wurde deswegen zu einer Busse von 400 Franken, einer Strafbefehlsgebühr von 500 Franken und Polizeikosten von 310 Franken verurteilt.

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Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 7. Februar 2024 07:14
aktualisiert: 7. Februar 2024 07:14
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