Nicht alle E-Scooter sind für die Strasse zugelassen.
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Strafbefehl

Aargauer verunfallte mit E-Scooter schwer – und muss nun Busse bezahlen

Ein Aargauer erlitt bei einem Selbstunfall schwere Verletzungen. Weil sein Fahrzeug nicht für die Strasse zugelassen war, hat er gleich gegen ein halbes Dutzend Vorschriften verstossen.

Im vergangenen Oktober fuhr ein Aargauer mit seinem E-Scooter in Aarau auf der Poststrasse Richtung Laurenzenvorstadt. Obwohl es erst 17 Uhr war, war er nicht mehr nüchtern – die Polizei stellte später 0,87 Promille fest. Auf Höhe der Kirche St. Peter und Paul verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam bei einer Geschwindigkeit zwischen 20 und 30 km/h zu Fall, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Dabei erlitt er einen Schädelbasisriss, eine gebrochene Nase, diverse ausgeschlagene Zähne, eine verstauchte Hand und es mussten die Oberlippe und die Unterlippe bis zum Kinn genäht werden.

Doch damit der Strafe nicht genug: Die Polizei stellte am E-Scooter, Modell «Jinhua Vmax R55 Usain Rolled», mehrere Beanstandungen fest. Es fehlten Name und Marke des Motorenherstellers sowie Angaben über die Motorleistung, als auch die Typengenehmigung. Der E-Scooter verfügt über einen Dual-Motor mit einer Leistung von 2100 Watt, womit eine Höchstgeschwindigkeit von 55 km/h erreicht werden kann.

E-Scooter kann in dieser Ausführung legal gekauft werden

«Die für eine Bestätigung einer anerkannten Prüfstelle bezüglich einer Leistungsreduktion auf die für Leicht-Motorfahrrad zulässige 500 Watt sowie eine Drosselung der Höchstgeschwindigkeit auf die zulässigen 20 km/h waren nicht vorhanden», heisst es im Strafbefehl weiter.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Beschuldigte den E-Scooter manipuliert hätte – er kann genau in dieser Ausführung bei Schweizer Onlinehändlern gekauft werden. Dort wird auf der Website vermerkt: «Das Fahrzeug ist nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen. Es dient ausschliesslich dem Gebrauch auf privaten Wegen und Plätzen. Das Fahrzeug sollte nur in Betrieb genommen werden, wenn die Umstände eine gefahrlose Nutzung für den Nutzer und Aussenstehende erlauben.»

E-Scooter wird plötzlich zum Motorrad

Aus diesem Grund wird das Fahrzeug aus polizeilicher Sicht der Kategorie «Motorrad» zugeordnet. Der Beschuldigte verfügte aber nicht über den erforderlichen Führerausweis, und hat zudem keinen Schutzhelm getragen. Der E-Scooter hatte auch keine Kontrollschilder, keinen Versicherungsschutz und eine Zulassung durch das Strassenverkehrsamt ist gar nicht möglich. «Aufgrund der Ausführungen befand sich das Fahrzeug insgesamt in nicht vorschriftsgemässem und nicht betriebssicheren Zustand», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Damit wirft die Staatsanwaltschaft dem 28-Jährigen folgende Vergehen vor: Führen eines Motorfahrzeugs in qualifizierten angetrunkenen Zustand, Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, Führen eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis, in Verkehr bringen eines Fahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem und nicht betriebssicherem Zustand, in Verkehr bringen eines Fahrzeugs ohne gültigen Fahrzeugausweis und ohne Kontrollschilder, Führen eines Motorfahrezeugs ohne Versicherungsschutz und Nichttragen des Schutzhelms.

Als wären das nicht schon genug Vergehen, stelle man auch noch fest, dass der Aargauer von Zeit zu Zeit gekifft hatte – damit kommt mehrfacher Konsum von Betäubungsmitteln obendrauf.

Per Strafbefehl wurde der 28-Jährige zu einer bedingten Geldstrafe von 1800 Franken (60 Tagessätze zu 30 Franken) und einer Busse von 1500 Franken verurteilt, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren von 900 Franken, Polizeikosten von 439 Franken und Auslagen über 401 Franken. Insgesamt muss er also 3240 Franken bezahlen – nicht eingerechnet die Arzt- und Spitalkosten, von denen er aufgrund des Alkoholkonsums sicherlich auch einen Teil zu tragen hat.

(Dominic Kobelt, Aargauer Zeitung)

Quelle: Aargauer Zeitung
veröffentlicht: 22. April 2023 15:49
aktualisiert: 22. April 2023 15:50
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