Aarau will politische Mitsprache für Ausländerinnen und Ausländer ermöglichen
Das Stadtparlament Aarau will mit dem «Bevölkerungsanliegen», das mindestens zehn Unterschriften haben muss, die Möglichkeit für Ausländerinnen und Ausländer sowie Jugendliche schaffen, politische Mitsprache zu haben. Der Einwohnerrat hiess die entsprechende Regelung zusammen mit der Teilrevision der Gemeindeordnung am Montagabend einstimmig gut.
Die SVP und FDP stellten einen Antrag diese Rechte für das «Bevölkerungsanliegen» auf Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung einzuschränken. Der Stadtrat wollte die Mitsprache ebenfalls einschränken. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Obligatorische Volksabstimmung notwendig
Der Entscheid des Einwohnerrats ist noch nicht definitiv. Das Aarauer Stimmvolk wird wohl im November über die Gemeindeordnung abstimmen, wie es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bei der Stadtkanzlei am Dienstag hiess. Die Gemeindeordnung müsse dem Volk zwingend zum Entscheid vorgelegt werden.
Die Förderung der politischen Integration und der Partizipation für alle geht auf eine Motion der SP-Fraktion zurück. Die Möglichkeit zur Mitsprache für alle solle das Interesse an der Politik steigern, hiess es. Aarau ist die erste Stadt im Kanton Aargau, welche die Möglichkeit zur Mitsprache auf alle Einwohnenden ausweiten will. Andere Schweizer Städte wie Bern und Burgdorf kennen bereits eine ähnliche «Ausländermotion».
Kein Ausländerstimmrecht im Aargau
Weil der Kanton Aargau kein Stimm- oder Wahlrecht für Ausländer kennt, ist es nicht zulässig, das Recht, eine herkömmliche Motion einreichen zu können, auf Ausländerinnen und Ausländer auszuweiten. Möglich ist es aber, den nicht Stimmberechtigten ein eigenes, von der Motion unabhängiges Instrument zur Verfügung zu stellen, wie das kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) festhält.
Das Instrument «Bevölkerungsanliegen», wie im kantonalen Gemeindegesetz vorgesehen, ist gemäss DVI breiter gefasst als bei einer Motion. Die Einzelheiten müssten im Geschäftsreglement des Einwohnerrats festgelegt werden. Auch Einwohner mit Schweizer Bürgerrecht könnten von diesem Recht Gebrauch machen.
(red. / SDA)