Ein 28-Jähriger aus dem Kanton Aargau hat unaufgefordert Nacktbilder einer Frau an mehrere Personen weiterverschickt. (Symbolbild)
Foto: Getty
Strafbefehl

28-jähriger Aargauer verbreitet Nacktbilder über Whatsapp

Ein 28-jähriger Aargauer hat an mehrere Personen Bilder via Whatsapp weitergeleitet, auf denen unter anderem die Vagina von K.P. zu sehen war. Die Frau hat ihn wenige Tage nach der Tat angezeigt. Jetzt wurde er verurteilt.

Der Vorfall ereignete sich Ende Oktober und Anfangs November 2022. Der Verurteilte verschickte per Whatsapp verschiedenen Personen unaufgefordert Bilder von seinem weiblichen Opfer. Diese zeigten sie teils nackt. Dass der Aargauer die Bilder weiterverbreitet, war ihr dabei nicht bewusst, weshalb sie ihn anklagte.

Bildmaterial an mehrere Personen weiterverbreitet

Die Bilder, über die der 28-Jährige vom Opfer verfügte, schickte er an mindestens drei Personen per Chat weiter. Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau zu lesen ist, war darauf die Privatklägerin zu sehen, wie sie lediglich in Unterwäsche gekleidet war oder sogar nackt posierte. Dabei bedeckte sie ihre Brüste lediglich mit ihren Händen. Ebenfalls verschickte der verurteilte Aargauer unaufgefordert ein Video an eine der oben genannten Chat-Partner, in dem ihre Vagina zu sehen war.

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Weiter ist im Strafbefehl zu lesen, dass der Verurteilte sich bei seinen Chat-Partnern als die auf den Bildern abgelichtete Frau ausgab. Er schrieb ihnen zudem, dass er sexuelles Interesse an ihnen hat, Interesse am gleichzeitigen Geschlechtsverkehr mit mehreren Personen oder bereits Geschlechtsverkehr mit dem Partner der Chat-Person hatte.

Mehrfache Verleumdung Verbreitung von Pornografie

Mit den Nachrichten stellte der 28-Jährige sein Opfer wahrheitswidrig schlecht dar und erweckte bei den Chat-Partnern den falschen Eindruck, dass sie sexuell verfügbar sei. Da das jedoch nicht stimmte, wurde der Mann nun wegen mehrfacher Verleumdung und der unaufgeforderten Verbreitung von Pornografie zu einer bedingten Geldstrafe von 4500 Franken verurteilt. Dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Weiter muss er für eine Busse in der Höhe von 1600 Franken aufkommen sowie Gebühren von 865 Franken bezahlen. Das Urteil wird in seinem Strafregister eingetragen.

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 29. April 2023 06:21
aktualisiert: 29. April 2023 06:21
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