Die Polizei fand während einer Hausdurchsuchung im Bezirk Aarau einen Druckluft-Revolver in einer Glasvitrine. (Symbolbild)
Foto: Imago Image
Bezirk Aarau

26-Jährige stellte geschmuggelte Waffe in Vitrine aus – dann kam die Polizei

Die Polizei entdeckte während einer Hausdurchsuchung im Aargau in einer Glasvitrine einen Druckluft-Revolver. Wie sich herausstellte, besass die 26-Jährige für die täuschend echt aussehende Waffe keine Bewilligung. Deshalb wurde sie angezeigt.

Aargauerinnen und Aargauer gehen gerne nach Deutschland zum Einkaufen. So auch Sabine*. Doch Sabine kaufte sich in Deutschland nicht wie die meisten Lebensmittel und Kosmetikprodukte, sondern eine Druckluft-Pistole. Dabei hat sie nicht bedacht, dass in der Schweiz andere Gesetze als in Deutschland gelten. Ihr Einkaufsbummel ennet der Grenze endete in einer Anzeige.

Druckluft-Pistole in Vitrine platziert

Den Druckluft-Revolver kaufte Sabine Mitte August 2021 in einem Waffengeschäft in Deutschland. Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu lesen ist, brachte die 26-Jährige die Waffe wenige Tage später im Zug in die Schweiz. Daraufhin ging sie zurück in ihre Wohnung im Bezirk Aarau, in der sie mit ihrem Lebenspartner lebte. Das neu erworbene Schmuckstück stellte Sabine samt Munition in einer Glasvitrine aus.

Anfang Juni des vergangenen Jahres führte die Polizei aufgrund eines Strafverfahrens gegen ihren Partner in der gemeinsamen Wohnung eine Hausdurchsuchung durch. Was der genaue Grund für die polizeiliche Durchsuchung war, geht nicht aus dem Strafbefehl hervor.

Während der Hausdurchsuchung stach der Polizei vor allem etwas ins Auge: der in der Vitrine ausgestellte Druckluft-Revolver. Dieser sah nämlich einem echten Revolver zum Verwechseln ähnlich. Für die Einfuhr und den Besitz dieser Waffe sowie Munition bräuchte man in der Schweiz deshalb eine Bewilligung – das hatte Sabine aber nicht. Ebenfalls fand die Polizei in der Wohnung Ecstasy-Tabletten. Gemäss den Aussagen von Sabine hatte sie die Tabletten ungefähr ein Jahr zuvor erhalten und seither in der Wohnung aufbewahrt.

Drogen und Revolver wurden vernichtet

Die 26-Jährige wurde deshalb wegen des Verstosses gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz von der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau verurteilt. Das zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken sowie einer Busse von 700 Franken. Hinzu kommen Gebühren in der Höhe von über 900 Franken. Die Druckluft-Pistole und das sichergestellte Ecstasy sind mittlerweile vernichtet worden.

*Name geändert

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Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 20. Januar 2024 07:01
aktualisiert: 20. Januar 2024 07:01
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