Vizeammann als Raser unterwegs
Der Wohler Vizeammann Paul Huwiler wurde am letzten Freitag zwischen Oberlunkhofen und Arni mit einer Geschwindigkeit von 144 km/h vom Lasermessgerät erfasst. Erlaubt wären 80 km/h. Er musste seinen Führerausweis direkt der Polizei abgeben. Zudem eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung, dies wegen des sogenannten Raserartikels. Huwiler bestätigt einen entsprechenden Bericht der Aargauer Zeitung.
«Ich war spät dran»
Dass er zu spät gefahren sei, tue ihm sehr leid, sagt Paul Huwiler gegenüber Radio Argovia. «Ich war zu spät dran für einen Kundentermin.» Das sei aber keine Entschuldigung, sagt Huwiler und betont: «Ich bin kein Raser».
Raserartikel
Als Raser gilt in der Schweiz, wer die Geschwindigkeit in einer Tempo 30-Zone um 40 km/h, innerorts um 50 km/h, ausserorts um 60 km/h und auf Autobahnen um 80 km/h überschreitet.