Prämienverbilligung
Aargau

Viele Haushalte verzichten auf Prämienverbilligung

Rund 150'000 Personen haben im Kanton Aargau Anspruch auf Krankenkassen-Prämienverbilligung. 30'000 berechtigte Haushalte meldeten sich noch nicht.

Die Personen, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, werden von der Sozialversicherung Aargau angeschrieben. Bisher haben aber erst 60 Prozent der Angeschriebenen reagiert. Ist das neue Verfahren einfach zu kompliziert? Nein sagt Barbara Hürlimann vom Departement für Gesundheit und Soziales DGS. «Die Berechtigten können mit ihrem Code mit fünf Klicks ihr Geld aktivieren.»

Für Soziologe Ueli Mäder, emeritierter Professor für Soziologie an der Universität Basel, gibt es aber auch andere Gründe für die hohe Anzahl an Personen, die die Prämienverbilligung nicht einfordern. «Wir leben in einer sehr individualisierten Gesellschaft, alle haben das Gefühl, ich bin selber schuld, wenn ich es nicht schaffe und alle müssen erfolgreich sein. Da hat man gewisse Hemmungen, solche Leistungen einzufordern.»

Für ein gutes Gefühl

Aber auch ein anderer Gedanke könnte ein Faktor sein. «Man fühlt sich besser, wenn man sich nicht abhängig macht von Unterstützungsleistungen», erklärt Mäder.

Das DGS schreibt jetzt alle Personen, die nicht reagiert haben, noch einmal an. «Das macht Sinn», sagt Mäder. «Es ist wichtig, den Leuten zu erklären, dass ihnen diese Leistungen zustehen.»

Bis Ende Jahr kann man die Prämienverbilligung noch einfordern, danach verwirkt der Anspruch für 2018. «Am besten fordert man die Prämienverbilligung aber so schnell wie möglich ein», rät Hürlimann.

Tim Eppler
veröffentlicht: 30. Oktober 2017 12:23
aktualisiert: 30. Oktober 2017 12:23
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