Verschärfung Einbürgerungsgesetz Aargau
AARGAU

Verschärfte Spielregeln für Einbürgerungen

Der Aargauer Regierungsrat hat einen Entwurf für eine Anpassung im Einbürgerungsgesetz in die Anhörung geschickt.

Sozialhilfebezüger sollen künftig 10 Jahre warten müssen, bis sie im Aargau ein Einbürgerungsgesuch stellen dürfen. Heute beträgt die Wartefrist 3 Jahre. Ausserdem soll ein Gesuch für den Schweizer Pass erst nach einem bestandenen Einbürgerungstest eingereicht werden können. Bisher diente der Test nur als Einschätzung der gesuchstellenden Person und als Grundlage für das Einbürgerungsgesuch. Die Anhörung bei Parteien, Verbänden und Organisationen dauert bis am 23. Mai.

Urs Hofstetter
Quelle: SDA / Radio Argovia
veröffentlicht: 23. März 2018 12:07
aktualisiert: 23. März 2018 12:07
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