Walter Dubler Regierungsrat
Wohlen

Regierungsrat verteidigt Entlassung im Fall «Dubler»

Der Aargauer Regierungsrat hat sein Vorgehen in der Affäre des früheren Gemeindeammanns von Wohlen, Walter Dubler, verteidigt. Die Administrativuntersuchung gegen Dubler und die spätere Amtsentlassung seien gerechtfertigt gewesen. Es habe einen Vertrauensverlust gegeben.

Die Untersuchung habe sich nicht damit befasst, ob das Verhalten von Dubler als strafbar zu taxieren gewesen sei, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Interpellation des Wohler Grossrats Harry Lütolf (CVP).

Der Regierungsrat war zum Schluss gekommen, dass eine Rückkehr von Dubler ins Amt des Gemeindeammann das ordnungsgemässe Funktionieren des Gemeinderats sowie der Gemeindeverwaltung beeinträchtigen würde. Im Dezember 2016 enthob er den bereits zuvor suspendierten Gemeindeammann des Amtes.

Es sei nicht notwendig gewesen, den Ausgang des Strafverfahrens gegen Dubler abzuwarten, schreibt der Regierungsrat. Er weist auf seine Aufsichtspflicht gemäss Gemeindegesetz hin. Die Administrativuntersuchung habe gezeigt, dass sich Dubler verschiedene gravierende Pflichtverletzungen habe zuschulden kommen lassen.

So habe er mehrfach gegen die Herausgabepflicht, die Treuepflicht, die Interessenwahrungspflicht sowie gegen die Ausstands- und Zuständigkeitspflicht verstossen. Die Verletzung der Herausgabepflicht wog gemäss Regierungsrat besonders schwer. Der Arbeitsaufwand für das Aufsichtsverfahren habe 710 Stunden betragen.

Freispruch vor Bundesgericht

Auf juristischer Ebene erreichte Dubler letztlich einen Freispruch von allen Anklagepunkten. Das Bundesgericht hob im vergangenen Juni die Verurteilung des ehemaligen Gemeindeammanns wegen mehrfachen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung auf.

Die Tatbestände der jeweiligen Straftaten seien entgegen der Auffassung der kantonalen Vorinstanz nicht erfüllt. So fehlten sowohl die Täuschungsabsicht wie auch Arglist.

Allerdings verstiess Dubler gemäss Bundesgericht gegen reglementarische Pflichten, indem er Sitzungsgelder für Mandate nicht an die Gemeinde weiterleitete. Diese Gelder standen im Zusammenhang mit seiner Funktion. Wie vom Bundesgericht vorgegeben, sprach das Aargauer Obergericht in einem zweiten Anlauf Dubler von allen Anklagepunkten frei.

Fabienne Tanoa
Quelle: sda
veröffentlicht: 2. März 2018 12:25
aktualisiert: 2. März 2018 12:25
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