Keine Taser für Regionalpolizeien
Aargau

Regierung will keine Taser bei Regionalpolizeien

Im Kanton Aargau sollen Regionalpolizeien keine Taser (Destablisierungsgeräte) anschaffen können.

Regionalpolizeien, die für Ruhe und Ordnung in den Gemeinden zu sorgen haben, sollen laut Regierungsrat keine Taser anschaffen dürfen. Es bestünden Risiken für die betroffenen Personen wie auch für die Einsatzkräfte, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Interpellation aus den Reihen von SVP, FDP, CVP, Grünen und GLP fest.

Es erscheine sinnvoll, dass nur die dazu ausgebildeten Mitglieder der Sondereinheit ARGUS der Kantonspolizei bei geplanten und genehmigten Zugriffen einen Taser verwenden könnten.

Kauf von Sturmgewehren

Hintergrund der Anfrage der Politiker aus dem Freiamt war die Tatsache, dass die Kantonspolizei die Regionalpolizei Bremgarten bat, die Anschaffung von Sturmgewehren in ihr Budget aufzunehmen, um bei einem allfälligen Terroranschlag gewappnet zu sein.

Die Regionalpolizei kaufte bislang keine Sturmgewehre. Stattdessen stellte sie dem Kommandanten den Antrag, die Verwendung von Tasern zu bewilligen.

Die Idee aus Bremgarten passt jedoch nicht ins Konzept. Der Regierungsrat macht klar, dass gemäss Gesetz von 2005 die Kantonspolizei bei gemeinsamen Einsätzen mit der Regionalpolizei die Verantwortung und die Befehlsgewalt habe.

Nicht so einfach wie im TV-Krimi

Den Einsatzmöglichkeiten eines Tasers sind Schranken gesetzt, wie der Regierungsrat in der Stellungnahme weiter schreibt. Ein Einsatz auf eine grössere Distanz sei selten erfolgreich. Es bestehe das Risiko, dass einer der Pfeile den Körper der betroffenen Person nicht treffe.

In diesem Fall werde der Stromkreis nicht geschlossen und die Lähmung der betroffenen Person bleibe aus. Dasselbe geschehe, wenn robuste Kleidung verhindere, dass die Pfeile in den Körper eindringen würden.

Wird die betroffene Person bei einem Taser-Einsatz nicht sofort ausser Gefecht gesetzt, erhöht sich gemäss Regierungsrat das Verletzungsrisiko der Einsatzkräfte erheblich. Die Lähmung der betroffenen Person hält nur so lange an, wie auch Strom fliesst.

Nach einem Einsatz habe die betroffene Person in der Regel sofort wieder die Kontrolle über ihre Körperfunktionen. Sie müsse mit anderen Mitteln respektive weiteren Kräften endgültig arrestiert werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 15. September 2017 14:08
aktualisiert: 15. September 2017 15:07
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