Urheberrechtsgesetz
Schweiz

Kompromiss bei Urheberrecht

Der Bundesrat will konsequenter gegen illegale Gratisangebote im Internet vorgehen. Uneinsichtige Provider müssen künftig dafür sorgen, dass Inhalte bei ihnen nicht wieder angeboten werden.

Nach jahrelangen Vorarbeiten nimmt der Bundesrat einen neuen Anlauf zur Modernisierung des Urheberrechts. Am Mittwoch hat er einen Gesetzesentwurf verabschiedet. Dieser basiert auf einem Kompromiss, auf den sich eine Arbeitsgruppe letzten März geeinigt hatte. Darin waren Kulturschaffende, Produzenten, Nutzer und Konsumenten vertreten.

Ziel der Revision ist es, die Interessen von Kulturschaffenden besser zu schützen, ohne die Internetnutzer zu kriminalisieren. Die Kulturschaffenden hätten Anspruch darauf, dass sie für ihre Leistung entschädigt würden, argumentiert der Bundesrat.

Obwohl dieses Ziel unbestritten ist, gingen die Vorstellungen über den einzuschlagenden Weg stark auseinander. Das belegen auch die 1224 Vernehmlassungsantworten. Die Arbeitsgruppe ging deshalb nochmals über die Bücher, um einen Kompromiss zu finden.

Stay-down-Pflicht für schwarze Schafe

Das Herzstück der Vorlage ist die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting Providern - also den Anbietern von Inhalten - erfolgen, weil sie dort am effizientesten ist. Konsumenten illegaler Angebote sollen auch in Zukunft nicht belangt werden, sofern es um persönlichen Gebrauch geht.

Im Grundsatz will der Bundesrat an der Selbstregulierung der Branche festhalten. Heute entfernen Provider auf Meldung hin in der Regel Inhalte von ihren Servern, wenn diese Urheberrechte verletzen.

Einzelne «schwarze Schafe» schaffen jedoch eine «besondere Gefahr» für solche Verletzungen, etwa durch ihr Geschäftsmodell oder durch technische Möglichkeiten, wie es in der Botschaft heisst. Diese Provider müssen durch eine so genannte «Stay-down»-Pflicht dafür sorgen, dass einmal beseitige Urheberrechtsverletzungen auch beseitigt bleiben.

Andernfalls können sie verantwortlich gemacht werden. Im Gesetz ist dabei ausdrücklich festgehalten, dass die Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung zulässig ist. Ein Musiker kann etwa die IP-Adresse des Nutzeranschlusses speichern, über den sein Lied angeboten wird. Wenn er einen Strafantrag stellt, darf er diese Daten dann der Staatsanwaltschaft übergeben.

Nach Ansicht des Bundesrates wird damit Rechtssicherheit geschaffen. Bislang war umstritten, inwieweit eine solche Aufzeichnung von IP-Adressen zulässig ist.

Keine Bibliothek-Gebühr

Nach Kritik in der Vernehmlassung sieht der Bundesrat dagegen von Netzsperren ab. Eine Mehrheit fürchtete negative Auswirkungen auf die Informationsfreiheit, wenn auf Anweisung der Behörden der Zugang zu bestimmten Seiten gesperrt wird. Diese Massnahme hätte vor allem gegen das Angebot ausländischer Anbieter gewirkt.

Auch der Versand von Warnhinweisen bei schwerwiegenden Urheberrechtsverletzungen über Peer-to-Peer-Netzwerke, etwa Tauschbörsen, ist nicht Teil des Gesetzesentwurfes.

Zurückgekrebst ist der Bundesrat auch bei der Idee von Lizenzgebühren auf kostenlosen Ausleihen, die Autoren zugekommen wären. Bibliotheken fürchteten einen grossen finanziellen und administrativen Mehraufwand. Kritisiert wurde auch, dass damit der Öffentlichkeit Wissen und Kultur nicht mehr möglichst günstig zur Verfügung gestellt werden könnte.

Alle Fotografien geschützt

Eine wichtige Neuerung betrifft der Schutz für Fotografien, der umfassend erweitert wird. Das Urheberrecht schützt heute Fotografien nur dann, wenn es sich um Kunstwerke handelt. Viele Hobbyfotografen können sich daher nur schwer gegen eine ungefragte Übernahme ihrer Bilder wehren.

Das neue Gesetz sieht vor, dass alle Fotos geschützt werden, also auch Familien- und Urlaubsfotos. Für Internetnutzer bedeute dies, dass sie ihre Fotos auf sozialen Netzwerken wie Facebook weiterhin teilen könnten, heisst es in der Botschaft. Es werde aber nicht mehr möglich sein, Bilder Dritter ungefragt hochzuladen.

Erleichterungen sieht der Bundesrat für die Forschung vor. Um den Forschungsstandort Schweiz zu stärken, sollen Urheber automatisch erstellte Kopien von Texten und Bildern nicht mehr verbieten können, wenn diese für wissenschaftliche Forschung benutzt werden.

Tim Eppler
Quelle: sda
veröffentlicht: 22. November 2017 17:22
aktualisiert: 22. November 2017 17:22
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