Kirchenglocken bleiben
Schweiz

Kirchenglocken dürfen auch in der Nacht schlagen

Die Glocken der evangelisch-reformierten Kirche Wädenswil ZH werden weiterhin auch nachts alle 15 Minuten zu hören sein. Damit haben sich Stadt und Kirchgemeinde vor dem Bundesgericht durchgesetzt. Die Reaktion der reformierten Landeskirche Aargau fällt überraschend aus.

Die Bundesrichter kamen am Mittwoch bei einer öffentlichen Beratung zum Schluss, dass es keinen Anlass gibt, von der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen.

Sie mussten abwägen, ob das Interesse an der Weiterführung des traditionellen Kirchengeläuts grösser ist als das Ruhebedürfnis der Bevölkerung.

Weil durch die Einstellung des Viertelstundenschlages gemäss Berechnungen nur eine halbe von zwei Aufwachreaktionen weggefallen wäre, geht das Gericht von einer geringen Verbesserung für die Betroffenen aus. Im Gegenzug hatten 2000 Personen eine Petition unterschrieben, die sich für die Beibehaltung des bisherigen Glockengeläutes aussprachen.

Frühere Rechtsprechung

In einem 2010 entschiedenen Fall der Gemeinde Gossau ZH hatte das Bundesgericht festgehalten, dass die dortigen Kirchenglocken nachts jede Viertel Stunde erklingen dürfen. Und in einem früheren Leitentscheid wiesen die Lausanner Richter das Begehren ab, dass das Frühgeläut der reformierten Kirche Bubikon ZH nicht vor 7 Uhr ertönen dürfe.

Das Zürcher Verwaltungsgericht wollte diese Rechtsprechung aufgrund einer ETH-Studie reformieren. Diese hält fest, dass es bereits bei Kirchenglockenimmissionen ab 40 bis 45 Dezibel zu Aufwachreaktionen kommen könne.

Im aktuellen Fall störte sich ein im Zentrum von Wädenswil wohnendes Ehepaar an den nächtlichen Viertelstundenschlägen. Messungen ergaben, dass die Lautstärke des Geläuts am Kopfende ihres Bettes rund 43 Dezibel bei gekipptem Fenster und nicht ganz 55 Dezibel bei offenem Fenster beträgt. Das Paar hatte deshalb gewünscht, dass zwischen 22 und 7 Uhr der Viertelstundenschlag abgestellt wird.

Wenig fundierte Studie

Gemäss Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts vom Mai 2016 sollte dies geschehen. Die Lärmstudie, auf die sich das Verwaltungsgericht bei seinem Entscheid stützte, erachtet das Bundesgericht jedoch als zu wenig aussagekräftig und fundiert.

Der Wädenswiler Stadtrat hat das Urteil des Bundesgerichts mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, wie aus einer Stellungnahme vom Mittwoch hervor geht. Er schätze das öffentliche Interesse am Kulturgut Kirchenglocken und an der Aufrechterhaltung des in weiten Kreisen der Bevölkerung fest verankerten Brauchs hoch ein.

Keine christliche Kern-Tradition

Die Reaktion der reformierten Landeskirche Aargau auf das Bundesgerichtsurteil fällt überraschend aus: Es sei eine schöne Tradition, auf der anderen Seite gehöre das Schlagen alle Viertelstunde ja nicht zum Kern des christlichen Glaubens, so Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg. Er würde dies deshalb nicht bis vor Bundesgericht verteidigen, sondern lieber den Dialog zu den Kritikern suchen.

Michael Wettstein
Quelle: sda
veröffentlicht: 13. Dezember 2017 17:29
aktualisiert: 14. Dezember 2017 14:15
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