Grosser Rat lehnt Einbürgerungsgesetz ab
Aargau

Grosser Rat lehnt Einbürgungsgesetz ab

In der Debatte zum Einbürgerungsgesetz siegt die unheilige Allianz

Nach über zwei Stunden Beratung war dann doch alles wieder anders. Der Aargauer Grosse Rat lehnt in der Schlussabstimmung das Bürgerrechtsgesetz mit 75 zu 59 Stimmen ab. Nun gibt es keine spezifischen Regelungen für den Kanton Aargau. Eine Möglichkeit wäre eine Übergangsregelung, so Regierungsrat Urs Hofmann.

9. Mai 2017 - 13:12

Urs Hofmann: «Das hat mich überrascht»

Ansonsten gilt die neue nationale Regelung, welche per 1. Januar 2018 gilt, unverändert auch für den Kanton Aargau.

Der Schlussabstimmung ging eine teil hitzige Debatte voraus. «Einbürgerungswilligen Personen sollte man keine weiteren Steine in den Weg legen», votierte etwa die Grüne Grossrätin Kim Schweri. Ziel dürfe aber nicht sein, die Hürden möglichst tief zu halten, entgegnete der SVP Grossrat Christoph Riner.

Im Fokus der Debatte stand neben dem notwendigen Sprachniveau, auch die Frage, der Wohnsitzdauer. Mehrheitlich setzte sich die Ratslinke durch. Die Bürgerlichen setzten einzig bei der Sozialhilfe durch. Die Erhöhung der Frist, während welcher man kein Gesuch um Einbürgerung stellen darf, wurde angenommen.

Alles auf Feld 1

Doch die gefällten Entscheide in der Detailberatung sind hinfällig. Der Grosse Rat lehnte die Vorlage in der Schlussdiskussion ab. Mittelfristig muss der Regierungsrat mit seiner Arbeit neu beginnen und ein an das Bundesrecht angepasstes Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht ausarbeiten und erneut dem Parlament vorlegen.

9. Mai 2017 - 17:03

SVP-Politiker Christoph Riner im Interview

veröffentlicht: 9. Mai 2017 11:40
aktualisiert: 9. Mai 2017 17:08
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