GR gegen Direktabzug der Steuern vom Lohn
Aargau

Grosser Rat gegen Direktabzug der Steuern vom Lohn

Der Aargauer Grosse Rat will nichts von einem automatischen Direktabzug der Steuern vom Lohn wissen.

Das Parlament hat am Dienstag die Forderung von EVP und Grünen mit 88 zu 33 Stimmen abgelehnt. Die Bürgerlichen warnten vor Mehraufwand für die Unternehmen. EVP und Grüne wandelten ihre Motion vor der Abstimmung in ein Postulat um, das für den Regierungsrat weniger verbindlich gewesen wäre. Unterstützung erhielten sie für ihr Anliegen einzig von der SP. Es gehe darum, die Steuerausfälle und Steuerschulden zu vermeiden.

Grundsätzlich gegen die Forderung sprachen sich SVP, FDP, CVP und GLP aus. Der Vorabzug würde gemäss SVP bei den kleinen und mittleren Unternehmen zu einem grossen Aufwand. Die CVP machte geltend, das Problem müsse auf nationaler Ebene gelöst werden. Die FDP sprach einer «Bevormundung» der Steuerzahlenden.

Auch der Regierungsrat lehnte die Forderung ab. Problematisch wäre der Direktabzug vom Lohn auch, weil der Abzug nur für Steuerpflichtige mit Arbeitsort im Kanton Aargau möglich wäre, wie Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) klar machte.

Für Steuerpflichtige, die nicht im Aargau arbeiteten, bestünde diese Möglichkeit nicht. Die anderen Kantone seien nicht dazu verpflichtet. Als Konsequenz würden die aargauischen Steuerpflichtigen unterschiedlich behandelt. Die Forderung nach direktem Steuerabzug auf dem Lohn sei «nicht umsetzbar».

Für die Unternehmen gebe es einen Mehraufwand, wenn sie als Inkassostelle des Staats tätig würden. Offen sei auch, wer die anfallenden Kosten übernehme. Im Aargau müssten nur 0,5 Prozent der geforderten Steuern abgeschrieben werden, sagte Dieth weiter.

Steuerschulden vermeiden
Die Grossrätinnen Lilian Studer (EVP) und Irène Kälin (Grüne) wollten mit dem geforderten automatischen Abzug unter anderem Schulden, Notlagen und administrative Leerläufe wegen unbezahlter Steuern vermeiden. Viele Steuerpflichtige überblickten oft nicht, welche Umfang an Steuern auf sie zukomme.

Um einen Steuerschock zu vermeiden, machte der Regierungsrat in seiner Stellungnahme einen Vorschlag. Arbeitnehmende könnten mit einem Dauerauftrag dafür sorgen, dass jeden Monat eine Teilzahlung direkt an die Finanzverwaltung der Wohngemeinde oder auf ein eigenes Steuerkonto erfolge.

«Mit diesem Vorgehen bleibt die Eigenverantwortung der Steuerpflichtigen erhalten», hält der Regierungsrat fest: «Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, und es lässt sich zusätzlicher administrativer Aufwand vermeiden.»

Quelle: sda
veröffentlicht: 12. September 2017 12:24
aktualisiert: 12. September 2017 14:44
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