Bauer erstreitet sich 135 Tausend Franken
Aargau

Aargauer Bauer erstreitet 135'000 Franken

Von «Bürokratie-Wahnsinn» war die Rede. Der Streit wegen der Sanktion gegen den Aargauer hatte in den Medien für Schlagzeilen gesorgt. Nun bekommt der Bauer recht.

Ein Aargauer Landwirt, der unter anderem seinen 26 Kühen nur unregelmässig Auslauf gewährt hatte, bekommt vom Aargauer Verwaltungsgericht Recht. Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass dem Landwirt die Direktzahlungen um 10'798 Franken gekürzt werden. Der Bauer erhält damit für das vergangene Jahr rund 135'000 Franken. Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts hervor.

Strafen bis 5000 Franken

Die rund 46'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe erhalten pro Jahr mehr als zwei Milliarden Franken. Der Bund überwacht seit 2015 die Voraussetzungen für die Subventionen. Verstösse gegen die Auflagen werden sanktioniert. Rund 5000 Betriebe wurden 2015 mit Leistungskürzungen von sechs Millionen Franken sanktioniert: Die Strafen liegen in der Regel zwischen 500 bis 5000 Franken.

Landwirtschaftsamt kritisiert Verordnung

«Die entsprechende Sanktionsverordnung geht zu weit», sagt Daniel Müller vom kantonalen Landschwirtschaftsamt Aargau und hofft, dass die entspreche Sanktionsverordnung nächstes Jahr angepasst wird. Beim zuständigen Bundesamt für Landwirtschaft hiess es auf Anfrage von Radio Argovia man überprüfe die sog. «Direktzahlungsverordung» regelmässig und schliesst eine Anpassung nicht aus.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesverwaltungsgericht mit einer Beschwerde angefochten werden.

veröffentlicht: 27. April 2017 15:53
aktualisiert: 27. April 2017 17:13
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